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Rechtsgebiet

Ihr Rechtsanwalt für Familienrechtin Baden bei Wien

Eine Scheidung ist eine herausfordernde Phase im Leben. Plötzlich stellen sich Fragen, die man vorher nicht kannte. Wir begleiten Sie mit Sachkenntnis und dem nötigen Einfühlungsvermögen, ob die Trennung einvernehmlich erfolgt oder nicht.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Ehe-, Familien- und Scheidungsrecht. In Österreich wird fast jede zweite Ehe geschieden. Wenn auch Sie sich für diesen Schritt entscheiden, helfen wir Ihnen, die rechtlichen Fragen geordnet zu klären und Ihre Rechte durchzusetzen.

Braucht es immer einen Anwalt?

Ob Ihre Scheidung einvernehmlich erfolgt oder strittig ist: Mit anwaltlicher Begleitung gehen Sie sicher, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Auch bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft helfen wir Ihnen, keine rechtlichen Nachteile zu erleiden.

Wir haben viele Scheidungen und Trennungen rechtlich begleitet und wissen, worauf es ankommt. Wir verstehen Ihre Ausnahmesituation und helfen Ihnen, gestärkt durch diese Phase Ihres Lebens zu gehen.

Vermögensaufteilung und Unterhalt

Bei einer Scheidung gibt es zwei große Herausforderungen: Das Vermögen muss aufgeteilt und die Unterhaltsansprüche müssen geklärt werden. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir praktikable Lösungen, die Ihren Interessen gerecht werden.

Obsorge und Kontaktrecht

Gibt es Kinder, unterstützen wir Sie dabei, Regelungen zur Obsorge und zum Kontaktrecht zu finden. Besonderes Augenmerk legen wir auf das Wohl Ihrer Kinder. Auf unsere Diskretion und Fairness können Sie sich jederzeit verlassen.

Themen im FamilienrechtFinden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können

Einvernehmlich oder strittig: Wir begleiten Sie durch das Verfahren und klären Unterhalt und Vermögensaufteilung.

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Häufige Fragen

Brauche ich bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Anwalt?

Vorgeschrieben ist es nicht. Die Scheidungsvereinbarung regelt aber Unterhalt, Vermögen und die Kinder auf Dauer. Eine anwaltliche Prüfung schützt Sie vor Nachteilen, die sich später kaum korrigieren lassen.

Wie wird das Vermögen aufgeteilt?

Aufgeteilt werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse. Was ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, ist grundsätzlich ausgenommen. Für die Ehewohnung gelten Sonderregeln.

Gilt das auch für Lebensgemeinschaften?

Für Lebensgemeinschaften gibt es kein eigenes Aufteilungsverfahren. Ansprüche ergeben sich aus dem allgemeinen Zivilrecht. Wir prüfen, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung.Wir finden die passende Lösung für Sie.