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Insolvenzrecht & Sanierung

PrivatkonkursSchuldenregulierungsverfahren in Baden bei Wien

Gesundheitliche Probleme, der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Scheidung: Schicksalsschläge lösen oft eine finanzielle Krise aus, die man allein kaum bewältigen kann. Wir begleiten Sie vom kostenlosen Erstgespräch bis zur Restschuldbefreiung.

Der erste Schritt: ein kostenloses Erstgespräch

Im Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation. Manchmal ist die Lösung eine außergerichtliche Einigung, manchmal eine gerichtliche Entschuldung. Wichtig ist: Es gibt einen Weg, auch wenn Ihnen Ihre Lage im Moment ausweglos erscheint.

Außergerichtliche Entschuldung

Eine außergerichtliche Einigung kann aus Ratenvereinbarungen, Abschlagszahlungen, Zinssenkungen, Stundungen oder Umschuldungen bestehen. Wir erarbeiten mit Ihnen ein realistisches Konzept und stützen uns dabei auf die Zusammenarbeit mit Banken, Betriebsberatern und Steuerfachleuten.

Ist eine Tilgung aller Verbindlichkeiten auch langfristig nicht möglich, kann ein außergerichtlicher Ausgleich gelingen. Dafür müssen alle Gläubiger zustimmen. Der Versuch eines solchen Ausgleichs ist zugleich Voraussetzung für das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren.

Das Schuldenregulierungsverfahren

Scheitert die Einigung, führt der Weg über das zuständige Bezirksgericht.

  1. Außergerichtlicher Ausgleichsversuch

    Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über eine Einigung ohne Gericht.

  2. Antrag beim Bezirksgericht

    Scheitert die Einigung, beantragen wir die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens.

  3. Zahlungsplan

    Das Gericht stimmt über einen vorher erarbeiteten Zahlungsplan ab, der Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht. Die Raten laufen höchstens sieben Jahre. Danach verfügen Sie wieder frei über Ihr Vermögen.

  4. Abschöpfungsverfahren

    Wird der Zahlungsplan abgelehnt, wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens für die Dauer des Verfahrens an einen Treuhänder abgetreten.

  5. Restschuldbefreiung

    Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie von den verbleibenden Schulden befreit.

Gut zu wissen

Eine Mindestquote ist für die Restschuldbefreiung nicht mehr erforderlich. Im Tilgungsplan ist eine Entschuldung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren möglich, im Abschöpfungsplan nach fünf Jahren.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung. Wir finden die passende Lösung für Sie.

LEXACTA Rechtsanwälte

Wie wir Sie unterstützen

  • Prüfung Ihrer finanziellen Situation und der Voraussetzungen
  • Verhandlung mit Gläubigern über einen außergerichtlichen Ausgleich
  • Vorbereitung des Antrags und Vertretung vor Gericht
  • Begleitung bis zur Restschuldbefreiung

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Privatkonkurs?

Das Verfahren bei Gericht dauert meist vier bis sechs Monate. Ein Zahlungsplan kann bis zu sieben Jahre laufen, ein Abschöpfungsverfahren drei oder fünf Jahre.

Was passiert mit meiner Wohnung oder meinem Auto?

Vermögenswerte werden grundsätzlich verwertet. Was zum Leben notwendig ist, bleibt geschützt. Wir prüfen Ihre Situation im Einzelfall.

Erfahren mein Arbeitgeber und meine Familie davon?

Die Eröffnung wird in der Ediktsdatei veröffentlicht. Ihr Arbeitgeber wird im Rahmen der Lohnpfändung informiert.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung.Wir finden die passende Lösung für Sie.