Der erste Schritt: ein kostenloses Erstgespräch
Im Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation. Manchmal ist die Lösung eine außergerichtliche Einigung, manchmal eine gerichtliche Entschuldung. Wichtig ist: Es gibt einen Weg, auch wenn Ihnen Ihre Lage im Moment ausweglos erscheint.
Außergerichtliche Entschuldung
Eine außergerichtliche Einigung kann aus Ratenvereinbarungen, Abschlagszahlungen, Zinssenkungen, Stundungen oder Umschuldungen bestehen. Wir erarbeiten mit Ihnen ein realistisches Konzept und stützen uns dabei auf die Zusammenarbeit mit Banken, Betriebsberatern und Steuerfachleuten.
Ist eine Tilgung aller Verbindlichkeiten auch langfristig nicht möglich, kann ein außergerichtlicher Ausgleich gelingen. Dafür müssen alle Gläubiger zustimmen. Der Versuch eines solchen Ausgleichs ist zugleich Voraussetzung für das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren.
Das Schuldenregulierungsverfahren
Scheitert die Einigung, führt der Weg über das zuständige Bezirksgericht.
Außergerichtlicher Ausgleichsversuch
Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern über eine Einigung ohne Gericht.
Antrag beim Bezirksgericht
Scheitert die Einigung, beantragen wir die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens.
Zahlungsplan
Das Gericht stimmt über einen vorher erarbeiteten Zahlungsplan ab, der Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht. Die Raten laufen höchstens sieben Jahre. Danach verfügen Sie wieder frei über Ihr Vermögen.
Abschöpfungsverfahren
Wird der Zahlungsplan abgelehnt, wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens für die Dauer des Verfahrens an einen Treuhänder abgetreten.
Restschuldbefreiung
Nach Abschluss des Verfahrens sind Sie von den verbleibenden Schulden befreit.
Gut zu wissen
Eine Mindestquote ist für die Restschuldbefreiung nicht mehr erforderlich. Im Tilgungsplan ist eine Entschuldung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren möglich, im Abschöpfungsplan nach fünf Jahren.
Es gibt für jedes Problem eine Lösung. Wir finden die passende Lösung für Sie.
Wie wir Sie unterstützen
- Prüfung Ihrer finanziellen Situation und der Voraussetzungen
- Verhandlung mit Gläubigern über einen außergerichtlichen Ausgleich
- Vorbereitung des Antrags und Vertretung vor Gericht
- Begleitung bis zur Restschuldbefreiung
