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Liegenschafts- & Immobilienrecht

Liegenschaftskauf & -verkaufKaufvertrag, Treuhand und Grundbuch aus einer Hand

Ob Wohnung, Haus oder Grundstück: Wir erstellen Ihren Kaufvertrag, wickeln die Zahlung als Treuhänder ab und kümmern uns um die Eintragung im Grundbuch.

Was wir für Sie übernehmen

  • Prüfung des Grundbuchs und bestehender Lasten
  • Erstellung und Verhandlung des Kaufvertrags
  • Treuhändige Abwicklung des Kaufpreises
  • Selbstberechnung und Abfuhr von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr
  • Berechnung der Immobilienertragsteuer beim Verkauf
  • Lastenfreistellung und Eintragung im Grundbuch

So läuft der Kauf ab

  1. Erstgespräch und Grundbuch

    Wir klären Ihre Vorstellungen und prüfen den Grundbuchsstand der Liegenschaft.

  2. Vertragsentwurf

    Wir erstellen den Kaufvertrag und stimmen ihn mit beiden Seiten ab.

  3. Unterzeichnung

    Der Vertrag wird unterzeichnet und die Unterschriften werden beglaubigt.

  4. Treuhandabwicklung

    Der Kaufpreis wird auf unser Treuhandkonto erlegt und gesichert verwahrt.

  5. Grundbuchseintragung

    Nach der Eintragung des Käufers zahlen wir den Kaufpreis an den Verkäufer aus.

Nebenkosten

Zum Kaufpreis kommen in der Regel die Grunderwerbsteuer (3,5 %), die Eintragungsgebühr (1,1 %) und die Kosten der Vertragserrichtung. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen alle Kosten vorab.

Beim Verkauf

Auch als Verkäuferin oder Verkäufer sind Sie mit einem sorgfältig erstellten Vertrag auf der sicheren Seite. Wir berechnen die Immobilienertragsteuer, sorgen für die Lastenfreistellung und stellen sicher, dass Sie den Kaufpreis erhalten.

Häufige Fragen

Warum wird der Kaufpreis über ein Treuhandkonto abgewickelt?

Damit keine Seite ein Risiko trägt: Der Käufer zahlt auf das Treuhandkonto, der Verkäufer erhält das Geld erst, wenn das Eigentum des Käufers im Grundbuch gesichert ist.

Wie lange dauert die Abwicklung?

Das hängt vor allem von der Finanzierung und dem Grundbuchsgericht ab. Meist ist ein Kauf innerhalb weniger Wochen nach Unterzeichnung im Grundbuch eingetragen.

Brauche ich für den Kauf eines Grundstücks eine Genehmigung?

Je nach Art des Grundstücks und der Person des Käufers kann eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde erforderlich sein. Wir prüfen das vorab.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung.Wir finden die passende Lösung für Sie.