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Liegenschafts- & Immobilienrecht

BauträgervertragsrechtFür Bauträger und Erwerber

Wir begleiten Bauträger von der Planungs- und Finanzierungsphase bis zum Abverkauf und beraten Käuferinnen und Käufer, die eine Wohnung oder ein Haus vom Bauträger erwerben.

Für Bauträger

Ein Bauprojekt berührt viele Rechtsgebiete zugleich: Grundstückskauf, Finanzierung, Wohnungseigentum und den Verkauf an Erwerber. Wir sind auf Wunsch von Beginn an dabei und sorgen dafür, dass die Verträge zusammenpassen.

  • Ankauf der Liegenschaft und Prüfung des Grundbuchs
  • Begründung von Wohnungseigentum und Wohnungseigentumsvertrag
  • Bauträgerverträge nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
  • Wahl und Umsetzung des Sicherungsmodells
  • Treuhandabwicklung und Grundbuchseintragung für jede Einheit

Ablauf eines Projekts

  1. Planung und Finanzierung

    Wir prüfen die Liegenschaft und stimmen die Verträge mit der Finanzierung ab.

  2. Wohnungseigentum

    Auf Grundlage des Nutzwertgutachtens erstellen wir den Wohnungseigentumsvertrag.

  3. Bauträgerverträge

    Wir erstellen die Verträge für den Abverkauf, einheitlich und BTVG-konform.

  4. Treuhandabwicklung

    Die Zahlungen der Erwerber laufen gesichert über unser Treuhandkonto.

  5. Übergabe

    Wir begleiten die Übergabe und die Eintragung im Grundbuch.

Für Käuferinnen und Käufer

Wer vor der Fertigstellung zahlt, trägt ein Risiko. Das Bauträgervertragsgesetz schützt Erwerber vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen. Wir prüfen Ihren Bauträgervertrag, erklären Ihnen das gewählte Sicherungsmodell und achten darauf, dass Ratenplan und Baufortschritt zusammenpassen.

Gut zu wissen

Das BTVG gilt, wenn der Erwerber vor Fertigstellung mehr als 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche an den Bauträger leisten muss.

Häufige Fragen

Welche Sicherungsmodelle sieht das BTVG vor?

Das Gesetz kennt eine schuldrechtliche Sicherung (etwa durch Bankgarantie), eine grundbücherliche Sicherung in Verbindung mit einem Ratenplan und eine pfandrechtliche Sicherung. Welches Modell passt, hängt vom Projekt ab.

Was ist ein Ratenplan?

Der Ratenplan legt fest, welcher Teil des Kaufpreises nach welchem Baufortschritt fällig wird. Zahlungen dürfen erst nach Erreichen des jeweiligen Bauabschnitts geleistet werden.

Was tun bei Mängeln nach der Übergabe?

Mängel sollten rasch und schriftlich gerügt werden. Wir prüfen Ihre Gewährleistungsansprüche und setzen sie gegenüber dem Bauträger durch.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung.Wir finden die passende Lösung für Sie.