Obsorge nach der Trennung
Die Obsorge umfasst Pflege und Erziehung, die Verwaltung des Vermögens und die gesetzliche Vertretung des Kindes. Nach einer Scheidung bleibt die Obsorge beider Eltern grundsätzlich aufrecht. Die Eltern müssen aber festlegen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird.
Gelingt keine Einigung, entscheidet das Gericht. Maßstab ist stets das Kindeswohl. Häufig wird dazu die Familiengerichtshilfe beigezogen.
Kontaktrecht
Das Kind und der Elternteil, bei dem es nicht hauptsächlich lebt, haben ein Recht auf regelmäßigen persönlichen Kontakt. Wie oft und in welcher Form, vereinbaren die Eltern am besten gemeinsam. Wir helfen, eine alltagstaugliche Regelung zu finden, und setzen sie wenn nötig bei Gericht durch.
Gut zu wissen
Vor einer einvernehmlichen Scheidung müssen Eltern minderjähriger Kinder eine Beratung über die Bedürfnisse ihrer Kinder besuchen und dies bei Gericht nachweisen.
Kindesunterhalt
Der Elternteil, der das Kind nicht hauptsächlich betreut, leistet Geldunterhalt. Die Höhe richtet sich nach seinem Einkommen, dem Alter des Kindes und weiteren Unterhaltspflichten. Wir berechnen den Anspruch und vertreten Sie im Verfahren.
Es gibt für jedes Problem eine Lösung. Wir finden die passende Lösung für Sie.
