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Insolvenzrecht & Sanierung

UnternehmenssanierungNeuausrichtung statt Schlusspunkt

Die unterschiedlichsten Gründe können zu einer Unternehmensinsolvenz führen. Ob in außergerichtlichen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern oder in einem Insolvenzverfahren: Wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen zu sanieren und neu auszurichten.

Kostenloses Erstgespräch

Im Erstgespräch stellen wir fest, ob bereits eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Ihres Unternehmens vorliegt. Häufig handelt es sich lediglich um einen Liquiditätsengpass, der dennoch schwere Turbulenzen verursachen kann. Gemeinsam erörtern wir alle Möglichkeiten und suchen die wirtschaftlich vernünftigste Lösung, damit ein Neustart möglich wird.

Außergerichtliche Sanierung und Gläubigerverhandlungen

Befindet sich Ihr Unternehmen in einem Liquiditätsengpass, führen wir für Sie die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und Banken. Ziel sind Stundungen, Überbrückungskredite, Umschuldungen, Raten- oder Abschlagszahlungen, Zinssenkungen oder andere Nachlässe. Oft lässt sich so ein gerichtliches Insolvenzverfahren vermeiden.

Sanierungsverfahren

Eine Insolvenz ist nicht zwingend das Aus für Ihr Unternehmen. Im Sanierungsverfahren wird das Unternehmen fortgeführt und den Gläubigern ein Sanierungsplan angeboten. Ziel ist ein Schuldennachlass, der das Überleben des Unternehmens sichert.

Sanierungsplan

Den Gläubigern ist eine Quote von mindestens 20 % anzubieten, zahlbar innerhalb von zwei Jahren. Mit Eigenverwaltung liegt die Mindestquote bei 30 %.

Konkursverfahren

Ist eine Fortführung nicht möglich, kommt es zum Konkursverfahren: Der Betrieb wird geschlossen und das Vermögen durch einen Masseverwalter verwertet. Bei einer Gesellschaft wird der Erlös an die Gläubiger verteilt und die Gesellschaft aufgelöst.

Haftet ein Einzelunternehmer persönlich für die Verbindlichkeiten, ist für seine Entschuldung ein Schuldenregulierungsverfahren erforderlich. Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Entschuldung auch über ein Sanierungsverfahren erfolgen.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung. Wir finden die passende Lösung für Sie.

LEXACTA Rechtsanwälte

Wir begleiten Sie persönlich, vom kostenlosen Erstgespräch bis zur Sanierung Ihres Unternehmens oder Ihrer persönlichen Entschuldung.

Häufige Fragen

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Wer als Geschäftsführer zu spät handelt, kann persönlich haften. Lassen Sie Ihre Situation daher früh prüfen.

Wird mein Unternehmen im Sanierungsverfahren fortgeführt?

Ja. Im Sanierungsverfahren bleibt das Unternehmen in Betrieb, entweder unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters (Eigenverwaltung) oder verwaltet durch einen Insolvenzverwalter.

Ist das Erstgespräch wirklich kostenlos?

Ja. Im Erstgespräch klären wir Ihre Situation und die möglichen Wege. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten, die wir Ihnen vorab nennen.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung.Wir finden die passende Lösung für Sie.