Die einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellste und meist schonendste Weg. Voraussetzung ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst ist, beide Ehegatten die Zerrüttung der Ehe zugestehen und sich über die Scheidungsfolgen einigen.
Die Scheidungsvereinbarung regelt die Aufteilung des Vermögens und den Unterhalt zwischen den Ehegatten. Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, gehören auch Betreuung, Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt dazu.
Erstgespräch
Wir klären Ihre Situation und die offenen Fragen.
Scheidungsvereinbarung
Wir erarbeiten die Vereinbarung und stimmen sie mit Ihnen ab.
Elternberatung
Bei minderjährigen Kindern besuchen beide Eltern vor der Scheidung eine verpflichtende Beratung.
Antrag bei Gericht
Beide Ehegatten stellen gemeinsam den Antrag beim zuständigen Bezirksgericht.
Scheidungstermin
Beim Termin wird die Vereinbarung protokolliert und die Ehe geschieden.
Die strittige Scheidung
Gelingt keine Einigung, kann die Scheidung mit Klage durchgesetzt werden, etwa wegen schwerer Eheverfehlungen oder nach mindestens dreijähriger Auflösung der häuslichen Gemeinschaft. Die Frage des Verschuldens kann sich auf den Unterhalt auswirken. Wir vertreten Sie im Verfahren und suchen auch dort nach Wegen zu einer Einigung.
Gut zu wissen
Auch eine strittige Scheidung kann im Lauf des Verfahrens in eine einvernehmliche Scheidung übergehen. Das spart oft Zeit, Kosten und Belastung.
Die Folgen der Scheidung
- Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse
- Regelung der Ehewohnung
- Unterhalt zwischen den Ehegatten
- Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt
