Zum Inhalt springen
+43 2252 86580

Ehe-, Familien- & Scheidungsrecht

Ehescheidungeinvernehmlich oder strittig

Bei einer Scheidung tauchen viele Fragen auf: zum Verfahren, zum Unterhalt, zum gemeinsamen Vermögen und zu den Kindern. Wir beantworten sie und begleiten Sie durch das Verfahren.

Die einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellste und meist schonendste Weg. Voraussetzung ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst ist, beide Ehegatten die Zerrüttung der Ehe zugestehen und sich über die Scheidungsfolgen einigen.

Die Scheidungsvereinbarung regelt die Aufteilung des Vermögens und den Unterhalt zwischen den Ehegatten. Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, gehören auch Betreuung, Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt dazu.

  1. Erstgespräch

    Wir klären Ihre Situation und die offenen Fragen.

  2. Scheidungsvereinbarung

    Wir erarbeiten die Vereinbarung und stimmen sie mit Ihnen ab.

  3. Elternberatung

    Bei minderjährigen Kindern besuchen beide Eltern vor der Scheidung eine verpflichtende Beratung.

  4. Antrag bei Gericht

    Beide Ehegatten stellen gemeinsam den Antrag beim zuständigen Bezirksgericht.

  5. Scheidungstermin

    Beim Termin wird die Vereinbarung protokolliert und die Ehe geschieden.

Die strittige Scheidung

Gelingt keine Einigung, kann die Scheidung mit Klage durchgesetzt werden, etwa wegen schwerer Eheverfehlungen oder nach mindestens dreijähriger Auflösung der häuslichen Gemeinschaft. Die Frage des Verschuldens kann sich auf den Unterhalt auswirken. Wir vertreten Sie im Verfahren und suchen auch dort nach Wegen zu einer Einigung.

Gut zu wissen

Auch eine strittige Scheidung kann im Lauf des Verfahrens in eine einvernehmliche Scheidung übergehen. Das spart oft Zeit, Kosten und Belastung.

Die Folgen der Scheidung

  • Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse
  • Regelung der Ehewohnung
  • Unterhalt zwischen den Ehegatten
  • Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Liegt eine vollständige Scheidungsvereinbarung vor, ist die Ehe meist nach wenigen Wochen geschieden. Der Termin beim Bezirksgericht selbst dauert in der Regel nicht lange.

Was kostet eine Scheidung?

Das hängt davon ab, wie viel zu regeln ist und ob Einigkeit besteht. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen die zu erwartenden Kosten transparent und vorab.

Können wir einen gemeinsamen Anwalt beauftragen?

Ein Anwalt darf nicht beide Seiten vertreten. Wir vertreten Ihre Interessen und arbeiten dabei konstruktiv mit der Gegenseite und deren Vertretung zusammen.

Es gibt für jedes Problem eine Lösung.Wir finden die passende Lösung für Sie.